Praxiskonzept

Neue Terminstruktur
Erstanalyse: etwa 60 Minuten
Folgebehandlung: etwa 45 Minuten
Akut-/Kontrolltermin: etwa 30 Minuten (nach Absprache)
 

Bei komplexeren Fragestellungen oder besonderen Therapiezielen kann nach gemeinsamer Absprache eine verlängerte Behandlung sinnvoll sein.
 
Behandlungsintervalle
Die Abstände zwischen den Behandlungen orientieren sich künftig stärker am individuellen Therapieverlauf und nicht an einem starren Zeitschema.

– individuelle und persönliche Betreuung
– Behandlung mit ausreichend Zeit und voller Aufmerksamkeit
– funktioneller und ganzheitlicher Behandlungsansatz
– Begleitung orientiert am persönlichen Therapieverlauf
– physiotherapeutische Abrechnung (vorerst)
– Termine werden individuell, je nach Bedarf geplant.
– Onlinebuchungen für den Standort Freiburg sind aktuell ausgesetzt. Diese werden nach und nach wieder freigegeben.
– Akut-Termine werden nur nach Absprache und je nach Verfügbarkeit vergeben.
LeistungDauerHonorar
Erstanalyse60min 120€
Folgebehandlung45min95€
Kontroll-Termin30min65€
Akut-Termin30min75€
Die angegebenen Zeiten dienen der Orientierung und können je nach individuellem Behandlungsverlauf geringfügig variieren.
Grundlage der Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt weiterhin auf Grundlage physiotherapeutischer Leistungen und setzt eine entsprechende ärztliche Privatverordnung voraus.
 
Privatversicherte
Die Rechnungsstellung erfolgt auf Grundlage der jeweils erbrachten physiotherapeutischen Leistungen. Die Erstattung richtet sich nach dem individuellen Versicherungsvertrag.
 
Selbstzahler mit Privatverordnung „Biokinematik“
Auch Behandlungen auf Grundlage einer Privatverordnung „Biokinematik“ werden weiterhin physiotherapeutisch abgerechnet.
 
Rechnungsstellung
Die Abrechnung erfolgt regelmäßig – in der Regel monatlich – auf Grundlage der bis zum Rechnungsdatum tatsächlich erbrachten Leistungen. Eine ärztliche Verordnung kann daher mehrere Rechnungen umfassen.
Bereits begonnene Verordnungen (bis Ende April 2026) werden selbstverständlich zu den bisherigen Konditionen abgeschlossen. Für neu beginnende Behandlungsserien gilt das neue Praxiskonzept.

Gut zu wissen

Die neue Terminstruktur schafft einen klaren Zeitrahmen für Analyse, Behandlung und Dokumentation. Sie ermöglicht eine gezielte therapeutische Betreuung, eine verlässliche Terminplanung und weiterhin ausreichend Zeit für jeden einzelnen Patienten.
Nein. Behandlungen, die bereits vor meiner Rückkehr bzw. im Rahmen der bisherigen Praxisstruktur begonnen wurden, werden selbstverständlich wie vereinbart abgeschlossen. Das neue Praxiskonzept gilt für alle Behandlungen, die danach begonnen haben.
Die Rechnungsstellung orientiert sich künftig am Zeitpunkt der Leistungserbringung und schafft für beide Seiten eine transparente und übersichtliche Abwicklung. Die Erstattung durch die private Krankenversicherung oder Beihilfe richtet sich weiterhin nach dem individuellen Versicherungsvertrag.
Für die Behandlung wird weiterhin eine ärztliche Privatverordnung benötigt. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage physiotherapeutischer Leistungen für Privatversicherte. Für Selbstzahler gilt die Privatverordnung „Biokinematik“.